Allgemeine Geschaeftsbedingungen
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Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr mit CANIS Dogphotography.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die
von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt. -
Fotos im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-
Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
Urheberrecht: -
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. -
Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt. -
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. -
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen
über. -
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu
verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
ausdrücklich abgedungen. -
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. -
Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
Honorare: -
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. -
Die Kosten sind vor dem Shooting per Ueberweisung oder am Tag des Shootings in bar zu begleichen.
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Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine
andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach
Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers. -
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des
Fotografen. -
Gefaellt das Endergebnis nicht, darf bis zu 1 Nachbearbeitung erfragt werden, solange es dem Stil des FOot entspricht.
Weitere Aenderungswuensche muessen angemessen erworben werden.
Eine Reklamation der gesamten Ware oder ein Umtausch gegen einen Gutschein sind aufgrund der bereits erbrachten Arbeit nicht moeglich.
Haftung: -
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen
oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer
versichert sein. -
Die Fotografien werden ueblicherweise beim Fotografen auf Festplatten fuer weitere Bestellungen gelagert.
Dennoch ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet, die Fotografien dauerhaft zu speichern und kann diese jderzeit loeschen. -
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. -
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. -
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Nutzungsrechte -
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die
Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine
kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind
nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung).
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. -
Julia Laatz / CANIS Dogphotography darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern
dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags
erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
Vor jedem Shooting wird ein entsprechender Vertrag zwischen beiden Parteien unterzeichnet.