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Allgemeine Geschaeftsbedingungen
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr mit CANIS Dogphotography.
    Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die
    von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
    vorliegt.

  2. Fotos im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
    welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-
    Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

    Urheberrecht:

  3. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu.

  4. Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
    Auftraggebers bestimmt.

  5. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas
    anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
    Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen
    über.

  7. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu
    verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
    ausdrücklich abgedungen.

  8. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
    verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
    Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  9. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
    Honorare:

  10. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
    Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
    etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.

  11. Die Kosten sind vor dem Shooting per Ueberweisung oder am Tag des Shootings in bar zu begleichen.

  12. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine
    andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach
    Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
    des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten
    Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
    anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

  13. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des
    Fotografen.

  14.  Gefaellt das Endergebnis nicht, darf bis zu 1 Nachbearbeitung erfragt werden, solange es dem Stil des FOot entspricht.
    Weitere Aenderungswuensche muessen angemessen erworben werden.
    Eine Reklamation der gesamten Ware oder ein Umtausch gegen einen Gutschein sind aufgrund der bereits erbrachten Arbeit nicht moeglich.

    Haftung:

  15. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
    Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
    der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
    Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
    Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
    Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
    einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
    Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen
    oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer
    versichert sein.

  16. Die Fotografien werden ueblicherweise beim Fotografen auf Festplatten fuer weitere Bestellungen gelagert.
    Dennoch ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet, die Fotografien dauerhaft zu speichern und kann diese jderzeit loeschen.

  17. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
    Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  18. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
    des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

  19. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
    gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
    Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
    Nutzungsrechte

  20. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die
    Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine
    kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind
    nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung).
    Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

  21. Julia Laatz / CANIS Dogphotography  darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern
    dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.
    VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags
    erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

Vor jedem Shooting wird ein entsprechender Vertrag zwischen beiden Parteien unterzeichnet.

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